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Ausbildungsinhalte und Kosten |
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Sie lernen während Ihrer Ausbildung beim BPFV e.V. - den sicheren Umgang mit einem Sportflugzeug
- die Planung, Vorbereitung und Durchführung von Überlandflügen (auf Wunsch auch ins Ausland)
- den Anflug auf idyllische kleine Landeplätze, sowie auf internationale Verkehrsflughäfen
- das für die Praxis und Prüfung notwendige theoretische Wissen
- das Verhalten in besonderen Fällen
Theoretische Ausbildung (ca. 120 Stunden) - keine Vorkenntnisse erforderlich! Praktische Ausbildung
- Mindestens 45 Stunden gesamt
- davon mindestens 25 Stunden mit Lehrberechtigtem
- mindestens 10 Stunden im Alleinflug
Exemplarische Kostenaufstellungfür die Privatpiloten-Ausbildung entsprechend der aktuellen Gebührenordnung des BPFV (gültig ab 14.04.2008) inklusive MwSt, auf Grundlage der behördlichen Mindestanforderungen für die Ausbildungszeiten: 1. Ausbildungspauschale (für Flugschüler der PPL-A Ausbildung) Teilnahme an einem Theorieunterricht und bis zu 50 Lehrstunden praktische Ausbildung. Eine separate Aufnahmegebühr wird nicht erhoben. | Euro 1.280,00 | 2. Jahresmitgliedsbeitrag für ordentliche Mitglieder, im Eintritt anteilig. | Euro 300,00 | 3. Flugtarif Bei Vorauszahlung von Euro 127,80 je Kalenderjahr ermäßigt sich der jeweilige Flugstundenpreis um Euro 7,70 je Stunde. Dieser Tarif ist nicht übertragbar. | Euro 127,80 | 4. Flugkosten Die Ausbildung zum PPL-A erfordert mindestens 45 Flugstunden auf zwei Flugzeugtypen:
- Flutarif entspr. Ziffer 3 - 35 Stunden C 152 à Euro 114,30 - 10 Stunden C 172 à Euro 155,90 | Euro 5.687,30 davon 127,80 davon 4.000,50 davon 1.559,00
| 5.1. Sprechfunkkurs BZF 1 (englisch) 5.2. Sprechfunkkurs BZF 2 (deutsch) | Euro 180,00 Euro 155,00 | 6. Unterrichtsmaterial (Kosten circa) Lehrbücher, Navigationsbesteck, Luftfahrtkarten, Dreiecksrechner etc. | Euro 260,00 | 7. Gebühren Die zusätzlich anfallenden Gebühren für circa 125 Landungen sowie die bei den Abschlussprüfungen anfallenden Prüfungsgebühren der Behörden (Theoretische- und praktische Prüfung, fliegerärztliche Untersuchung) sind in obiger Kostenaufstellung nicht enthalten. | k.A. | | | | Als Vereinsmitglied sind Sie auch nach der Prüfung zu den selben Flugpreisen entsprechend der jeweils aktuellen Gebührenordnung des BPFV charterberechtigt. Sie haben keine weiteren Verpflichtungen (w.z.B. Arbeitsstunden, zusätzliche Verbandsbeiträge o.ä.) zu leisten. | | | | |
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