Ausbildungsinhalte und Kosten

Sie lernen während Ihrer Ausbildung beim BPFV e.V.

  • den sicheren Umgang mit einem Sportflugzeug 
  • die Planung, Vorbereitung und Durchführung von Überlandflügen (auf Wunsch auch ins Ausland)
  • den Anflug auf idyllische kleine Landeplätze, sowie auf internationale Verkehrsflughäfen
  • das für die Praxis und Prüfung notwendige theoretische Wissen
  • das Verhalten in besonderen Fällen

Theoretische Ausbildung (ca. 120 Stunden) - keine Vorkenntnisse erforderlich!


Praktische Ausbildung

  • Mindestens 45 Stunden gesamt
    • davon mindestens 25 Stunden mit Lehrberechtigtem
    • mindestens 10 Stunden im Alleinflug

 

Exemplarische Kostenaufstellung

für die Privatpiloten-Ausbildung

entsprechend der aktuellen Gebührenordnung des BPFV (gültig ab 14.04.2008) inklusive MwSt, auf Grundlage der behördlichen Mindestanforderungen für die Ausbildungszeiten:

 

1. Ausbildungspauschale (für Flugschüler der PPL-A Ausbildung)

Teilnahme an einem Theorieunterricht und bis zu 50 Lehrstunden praktische Ausbildung.
Eine separate Aufnahmegebühr wird nicht erhoben.

Euro 1.280,00

 

2. Jahresmitgliedsbeitrag

für ordentliche Mitglieder, im Eintritt anteilig.

 

Euro     300,00

 

3. Flugtarif

Bei Vorauszahlung von Euro 127,80 je Kalenderjahr ermäßigt sich der
jeweilige Flugstundenpreis um Euro 7,70 je Stunde. Dieser Tarif ist nicht übertragbar.

 

Euro     127,80

 

4. Flugkosten

Die Ausbildung zum PPL-A  erfordert mindestens 45 Flugstunden auf zwei Flugzeugtypen:

- Flutarif entspr. Ziffer 3
- 35 Stunden C 152 à Euro 114,30
- 10 Stunden C 172 à Euro 155,90

 

Euro 5.687,30
 


davon    127,80
davon 4.000,50
davon 1.559,00

 

5.1. Sprechfunkkurs BZF 1 (englisch)
5.2. Sprechfunkkurs BZF 2 (deutsch)

 

Euro    180,00
Euro    155,00

 

6. Unterrichtsmaterial (Kosten circa)

Lehrbücher, Navigationsbesteck, Luftfahrtkarten, Dreiecksrechner etc.

 

Euro    260,00

 

7. Gebühren

Die zusätzlich anfallenden Gebühren für circa 125 Landungen sowie die bei den Abschlussprüfungen anfallenden Prüfungsgebühren der Behörden (Theoretische- und praktische Prüfung, fliegerärztliche Untersuchung) sind in obiger Kostenaufstellung nicht enthalten.

 

k.A.

  

Als Vereinsmitglied sind Sie auch nach der Prüfung zu den selben Flugpreisen entsprechend der jeweils aktuellen Gebührenordnung des BPFV charterberechtigt.

Sie haben keine weiteren Verpflichtungen (w.z.B. Arbeitsstunden, zusätzliche Verbandsbeiträge o.ä.) zu leisten.